Verfahren gegen Jerome Boateng: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision
"Zwar sind wir nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt, insbesondere sind wir der Auffassung, dass die Begründung lediglich einer Vorbehaltsstrafe unrichtig ist und eine Revision wohl erfolgreich darauf gestützt werden könnte", hieß es in einer Erklärung.
Aber im Hinblick darauf, "dass das Verfahren nunmehr bereits seit über fünf Jahren bei Gericht anhängig ist und unter Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder halten wir eine Fortdauern des Verfahrens für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar".
Geldstrafe unter Vorbehalt
Boateng war im Juli vom Landgericht München I wegen Körperverletzung verwarnt worden. Die Kammer hatte eine Geldstrafe unter Vorbehalt in Höhe von 200.000 Euro verhängt. Dies ist wie eine Geldstrafe auf Bewährung zu verstehen, nur im Fall eines neuen Vergehens müsste Boateng zahlen. Die Richterin sagte, von dem Vorwurf des "notorischen Frauenschlägers" gegen den 35 Jahre alten Fußballer sei in dem Verfahren nichts übrig geblieben.
Die Verwarnung setzt sich aus 40 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro zusammen. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert hatte. Boatengs Verteidigung hatte höchstens eine moderate Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung gegen eine Geldauflage gefordert. Es war bereits die dritte Neuauflage des Verfahrens gewesen.
Der Prozess drehte sich um den Vorwurf einer Attacke Boatengs in einem Karibikurlaub mit der Mutter seiner 13 Jahre alten Zwillinge vor sechs Jahren. Innenverteidiger Boateng hatte 2014 mit der deutschen Nationalmannschaft den WM-Titel gewonnen, seit diesem Sommer spielt er in Österreich beim Linzer ASK.