Nur Geldstrafe: Rublev wehrt sich gegen Disqualifikation - und bekommt recht
Im Falle eine Disqualifikation werden von der ATP automatisch alle beim entsprechenden Turnier gewonnenen Weltranglistenpunkte annulliert, auch das Preisgeld wird im Regelfall eingezogen. Andrey Rublev hatte gegen die automatisch ausgesprochene Strafe jedoch Einspruch erhoben - und ihm wurde recht gegeben. Somit muss der 36-Jährige lediglich eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 33.400 Euro bezahlen.
Rublev hatte in einem hitzigen Halbfinal-Duell gegen Alexander Bublik die Nerven verloren. Nach einer umstrittenen Entscheidung schrie er einem Linienrichter lautstark ins Gesicht und machte einige aufgebrachte Gesten. Anschließend wurde das Opfer zusammen mit einem Kollegen zur Turnierleitung gerufen und befragt, was Rublev im Wortlaut gerufen habe.
Einer der Linienrichter war offenbar des Russischen mächtig und behauptete, in dessen Muttersprache vom Tennis-Profi beleidigt worden zu sein. Noch bevor man die Videoaufnahmen gesichtet hatte, sprach die Turnierleitung in Dubai die sofortige Disqualifikation aus. Rublev ging empört und geknickt vom Court.
Heftige Kritik von Kasatkina
Seine russische Landsfrau Darja Kasatkina kritisierte die anfangs getroffenen Entscheidung via Social Media: "Man kann also einen Spieler einfach disqualifizieren, seine Punkte und das Preisgeld wegnehmen, ohne davor eine Video-Wiederholung anzusehen? Was für ein Witz. Noch eine Bestätigung, dass wir im Tennissport den Videobeweis brauchen und elektronisches Line Calling bei allen Turnieren."
Zunächst hatte Flashscore irrtümlich berichtet, dass Rublevs genaue Wortwahl bereits bekannt sei. Dies möchten wir hiermit offiziell revidieren und uns für den Recherche-Fehler entschuldigen.