Anzeige
Anzeige
Anzeige
Mehr
Anzeige
Anzeige
Anzeige

ITIA gibt bekannt: Sinner im März zweimal positiv getestet - aber freigesprochen

Aktualisiert
Jannik Sinner im Finale des ATP Turniers in Cincinnati.
Jannik Sinner im Finale des ATP Turniers in Cincinnati.Profimedia / AP / Ian Johnson / Icon Sportswire
Der Tennis-Weltranglistenerste Janik Sinner ist im März zweimal positiv auf das verbotene Steroid Clostebol getestet und anschließend durch ein unabhängiges Gericht von jeder Schuld freigesprochen worden.

Das gab die International Tennis Integrity Agency (ITIA) am Dienstag bekannt. Auch Fahrlässigkeit sei dem Italiener nicht vorzuwerfen, der in der Nacht zum Dienstag beim ATP-Masters in Cincinnati seinen fünften Titel in diesem Jahr gewonnen hatte.

Zum Match-Center: Sinner vs. Tiafoe 

"Ich werde diese herausfordernde und zutiefst unglückliche Zeit jetzt hinter mir lassen", teilte der Südtiroler in einer Erklärung bei X mit. Er werde "weiterhin alles tun, um sicherzustellen, dass ich das Anti-Doping-Programm der ITIA einhalte".

"Es ist ermutigend für uns, dass Jannik Sinner kein Verschulden oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden konnte", teilte die Spielervereinigung ATP in einer Reaktion mit. Man würdige die "unabhängige Bewertung der Fakten im Rahmen des Tennis-Anti-Doping-Programms (TADP)", die es dem 23-Jährigen ermöglicht habe, "weiterhin an Wettkämpfen teilzunehmen".

Von der Konkurrenz gab es teils kritische Töne. "Lächerlich, ob es nun ein Unfall war oder nicht", schrieb etwa der Australier Nick Kyrgios im Sozialen Netzwerk X: "Du solltest für zwei Jahre gesperrt werden. Deine Leistung hat sich verbessert." Auch der Kanadier Denis Shapovalov ist nicht begeistert: "Ich kann mir nicht vorstellen, was andere wegen Kontamination mit verbotenen Substanzen gesperrte Spieler derzeit fühlen."

Clostebol in geringen Mengen festgestellt

Der erste positive Test stammt vom 10. März 2024, beim Masters in Indian Wells wurde bei einer Wettkampfkontrolle Clostebol in geringen Mengen festgestellt. Eine weitere Probe, die acht Tage später in einer Trainingsphase genommen wurde, erbrachte dasselbe Ergebnis. Laut ITIA wurde damals jeweils eine vorläufige Sperre verhängt - in beiden Fällen habe Sinner erfolgreich Berufung eingelegt. 

Sinner hat demnach erklärt, die Substanz könne nach einer Kontamination durch ein Mitglied des Betreuerteams in seinen Körper gelangt sein. Dieser habe ein in Italien rezeptfrei erhältliches Spray mit Clostebol auf seine eigene Haut aufgetragen, um eine Wunde zu behandeln. Da das Mitglied des Betreuerteams Sinner vom 5. bis 13. März täglich massierte und sporttherapeutisch behandelte, soll es zu einer "unwissentlichen transdermalen Kontamination" gekommen sein.

Unabhängiges Gericht sorgte für Aufklärung

Nach Rücksprache mit Experten, für die Sinners Erklärung glaubwürdig gewesen sei, habe die ITIA den Einsprüchen des Spielers zur Aufhebung der vorläufigen Sperren nicht widersprochen. Die Agentur verwies den Fall nach eigenen Angaben an ein unabhängiges Gericht, "um die spezifischen Fakten zu prüfen, vergleichbare Anti-Doping-Entscheidungen zu überprüfen und festzustellen, welche Schuld der Spieler gegebenenfalls trug und welches Ergebnis angemessen war"

Am 15. August wurde laut Mitteilung schließlich eine Anhörung einberufen, "bei der das unabhängige Gericht feststellte, dass in dem Fall kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit vorlag, was zu keiner Sperre führte"

"Wir nehmen jeden positiven Test äußerst ernst und werden immer die strengen Verfahren der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur, d.Red.) anwenden. Die ITIA hat eine gründliche Untersuchung der Umstände durchgeführt, die zu den positiven Tests geführt haben, bei der Herr Sinner und seine Vertreter uneingeschränkt kooperierten", sagte ITIA-Geschäftsführerin Karen Moorhouse: "Nach dieser Untersuchung akzeptierte die ITIA die Erklärung des Spielers. Dies wurde auch vom Gericht akzeptiert."

Trotz des doppelten Freispruchs werden Sinner gemäß der Anti-Doping-Regeln das Preisgeld und die Ranglistenpunkte von Indian Wells aberkannt. Gegen die Entscheidung können die WADA und die italienische Anti-Doping-Agentur (NADO Italia) Berufung einlegen.