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Glück gehabt, FIFA: Diarra-Urteil wohl ohne weitreichende Folgen

Die Außenansicht des Hauptsitzes der FIFA in Zürich
Die Außenansicht des Hauptsitzes der FIFA in ZürichČTK / imago sportfotodienst / ULMER
Puh, das ging gerade nochmal gut, werden sie sich bei der FIFA jetzt vielleicht denken. Oder auch nicht, denn in der FIFA-Strasse 20, 8044 Zürich, Schweiz sind sie vermutlich laut Satzung ja der Meinung: Wir haben immer recht.

Nun, diesmal ist es ein bisschen anders. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass "einige" Regelungen des Transfersystems der FIFA nicht vereinbar seien mit dem geltenden Recht der Europäischen Union. Einige. Nicht alle.

Der Fall des Franzosen Lassana Diarra, der sich nach einer Gehaltskürzung nicht mehr an seinen Vertrag mit Lokomotive Moskau gebunden sah, der deswegen von der FIFA sehr hart bestraft wurde, ist deshalb vorerst ein Einzelfall.

FIFA-Regeln widersprechen EU-Recht

Tatsächlich monierte der EuGH, dass die FIFA neben Diarra wegen dessen angeblich unrechtmäßiger Kündigung auch Klubs bestrafen wollte, die ihn hätten verpflichten wollen. Diese "gesamtschuldnerische Haftung" widerspricht EU-Recht.

Es wird also eher nicht so sein, dass Spieler nun aus Lust und Laune, etwa weil sie nicht spielen, ihre laufenden Verträge kündigen können. Dies ist, zumal bei befristeten Vereinbarungen, nur bei einem triftigen Grund möglich.

Kein zweiter Fall Bosman

Der FIFA bleibt also ein zweiter Fall Bosman erspart. Der Belgier Jean-Marc Bosman hatte 1995 vor dem EuGH gegen den Weltverband durchgesetzt, dass Fußballer nach Ablauf ihres Vertrages ohne Ablöse den Verein wechseln dürfen.

So gesehen, hat die FIFA, puh, diesmal Glück gehabt. Sie muss ihre Transferregeln wohl nur ein bisschen anpassen. Und wenn ein Spieler unbedingt weg will, bleibt ihm immer noch die Ousmane-Dembele-Taktik: wegstreiken.