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Wegen Körperverletzung: Verurteilung gegen Jerome Boateng

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Jerome Boateng vor dem Landesgericht München I.
Jerome Boateng vor dem Landesgericht München I.Profimedia
Das Landesgericht München I hat den Fußballprofi Jerome Boateng wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil gilt als außerordentlich mild. Laut Gericht sei "von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übrig geblieben", wie es Richterin Susanne Hemmerich formulierte.

Demnach wurde Jerome Boateng zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro verurteilt - allerdings unter Vorbehalt. Heißt: Nur, wenn sich der Fußballprofi erneut etwas zuschulden kommen lassen sollte, wären die insgesamt 200.000 Euro fällig. 

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Boateng musste sich mit schweren Vorwürfen auseinandersetzen. Während eines Karibikurlaubs 2018 soll er seine Ex-Freundin mit verschiedenen Gegenständen beworfen haben. In der Anklage wurde zudem der Vorwurf erhoben, er habe seine damalige Partnerin bespuckt, gebissen und mehrfach geschlagen.

Aktuell in Österreich unter Vertrag

Boateng selbst hat die Vorwürfe stets vehement bestritten. Der 76-fache Nationalspieler und Weltmeister von 2014 steht aktuell beim österreichischen Erstligisten LASK unter Vertrag.

Vereinspräsident Siegmund Gruber hatte angekündigt, den Vertrag mit dem 35-jährigen Innenverteidiger auch dann nicht aufzulösen, sollte es zu einem Schuldspruch kommen.

Wenngleich die Geldstrafe unter Vorbehalt einem außerordentlich milden Urteil gleichkommt, nutzte Boateng sein Schlussplädoyer, um sich für seine "Fehler" zu entschuldigen.