Gerichtsurteil: Mainz 05 muss El Ghazi weiterbeschäftigen
Die Äußerung, die im Mittelpunkt des Prozesses stand, sei "noch von der Meinungsfreiheit geschützt", begründete Richterin Bettina Chaudhry den Urteilsspruch. Dabei geht es nicht um die Parole "From the river to the sea: Palestine will be free", die El Ghazi im Herbst in einem ersten Post verbreitet hatte. Das Urteil bezieht sich stattdessen auf einen zweiten Post, in dem El Ghazi erklärt hatte, dass er bei seiner Darstellung bleibe.
Mainz 05 hatte El Ghazi nach dessen erstem Post zunächst suspendiert und nach mehreren Gesprächen mit dem Spieler erklärt, dass dieser sich von seiner Botschaft distanziert habe. Als El Ghazi den zweiten Post folgen ließ, sprach der Verein die Kündigung aus.
Der Ursprungspost spielte in dem Prozess nun keine Rolle mehr. "Es liegt kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor", sagte Richterin Chaudhry. Mainz 05 muss nun mehrere Monatsgehälter und eine Treueprämie nachzahlen, insgesamt beläuft sich die Summe auf 1,485 Millionen Euro plus Zinsen.
Die Nullfünfer können zwar Berufung gegen das Urteil einlegen, allerdings erst dann, wenn die schriftliche Begründung erfolgt ist, was in der Regel erst in ein bis zwei Monaten der Fall sein wird.