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Einspruch abgelehnt: FIFA muss Freistoßspray-Erfinder Millionen zahlen

SID
FIFA muss Freistoßspray-Erfinder Millionen zahlen
FIFA muss Freistoßspray-Erfinder Millionen zahlenProfimedia
Auf den Weltverband FIFA kommt eine Millionen-Entschädigung im Streit um die Rechte am Freistoßspray zu. Der brasilianische Bundesgerichtshof STJ lehnte am Dienstag einen letzten FIFA-Einspruch ab und gab nach sieben Jahren Streit auf allen Gerichtsebenen dem Erfinder Heine Allemagne recht. Die genaue Höhe der Entschädigungszahlungen wird noch gerichtlich festgelegt.

Der Brasilianer hatte 2000 an einem Spray getüftelt, dass endlich die Freistoßmauer auf korrektem Abstand halten sollte, bei allen Wetter- und Bodenumständen einsetzbar sei, sich aber nach nur kurzer Zeit wieder auflöst. Die FIFA hatte die bereits patentierte Erfindung erstmals bei der von Bayern München gewonnenen Klub-WM 2013 und ein Jahr später dann auch bei der Weltmeisterschaft eingesetzt.

Laut des Geschäftsmannes aus Minas Gerais habe ihm die FIFA damals 40 Millionen US-Dollar für den Erwerb aller Rechte am Markierungsspray in Aussicht gestellt. Davon wollte der Weltverband spätestens nach dem Machtwechsel von Sepp Blatter zu Gianni Infantino nichts mehr wissen.

"Gut 23 Jahre voller Schlachten"

Der Spray wurde ohne Zustimmung Heines - der sich in vielen Ländern wie auch in Deutschland die Patentrechte gesichert hatte - praktisch zur weltweiten Produktion und Vermarktung frei.

Laut Bundesgericht nahm die FIFA dem Brasilianer damit die Chance, an seinem Produkt selber zu verdienen. Zudem habe er falsche Versprechungen erhalten, sodass der Weltverband gegen Treu und Glauben verstoßen habe. "Es ist eine Geschichte von David gegen Goliath. Die FIFA ist ein Riese, es waren gut 23 Jahre voller Schlachten", jubelte Heine nach der Urteilsverkündung.

Interessanterweise hat die FIFA parallel noch einen weiteren Prozess angestrengt, um Heines Patent aberkennen zu lassen und damit dem ganzen Verfahren die Rechtmäßigkeit zu nehmen. Auch hier hat der Weltverband im März in erster Instanz vor einem Gericht in Rio de Janeiro bereits eine Niederlage erlitten.